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   OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01   

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https://dejure.org/2002,14543
OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01 (https://dejure.org/2002,14543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2002 - 26 U 206/01 (https://dejure.org/2002,14543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2002 - 26 U 206/01 (https://dejure.org/2002,14543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Werklohns wegen der Erstellung einer Durchlaufwaschanlage im Spritzreinigungsverfahren und dem Umbau und der Reparatur einer Tellerradwaschanlage; Verwirkung der Inanspruchnahme auf Zahlung eines Werklohnes wegen des Hervorrufens des Vertrauens einer Partei ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    auch BGH VersR 1997, 1004, 1006).
  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    Darüber hinaus muß sich die Klägerin über eine entsprechende Anwendung von § 404 BGB a.F. einen Verwirkungseinwand der Beklagten gegenüber der Firma N entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 58, 327, 331; 64, 122, 126).
  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    So ist eine zur Annahme des Verwirkungstatbestandes genügend lange Zeit anzunehmen; diese richtet sich nicht nur nach der absoluten Dauer, sondern auch nach den besonderen Umständen, welche das Vertrauen der Partei rechtfertigen, sie werde nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. BGH WM 1979, 644, 646).
  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    Daß die Klägerin die Klage nicht bei dem zuständigen Gericht eingereicht hat, ändert nichts an der Unterbrechungswirkung (vgl. BGH NJW 1983, 1050).
  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    Darüber hinaus muß sich die Klägerin über eine entsprechende Anwendung von § 404 BGB a.F. einen Verwirkungseinwand der Beklagten gegenüber der Firma N entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 58, 327, 331; 64, 122, 126).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1988 - 10 U 104/87

    Aufrechnung mit abgetretener Gegenforderung: Unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2002 - 26 U 206/01
    Dieser Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten stellt durchaus eine Zeitspanne dar, die das Zeitmoment im Sinne einer Verwirkung erfüllen kann (vgl. OLG Frankfurt BauR 1989, 210), auch wenn bei der kurzen Verjährungsfrist des § 196 BGB a.F. nur ausnahmsweise eine Verwirkung in Betracht kommt.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 32/15

    Anspruch noch nicht verjährt, aber trotzdem schon verwirkt?

    (7) Nach den o.a. Grundsätzen des Verwirkung, die auch auf dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens basieren, bestand für die Klägerin um so mehr Anlass, bereits im Vorprozess ihre etwaigen Restwerklohnansprüche (sei es durch Aufrechnung, sei es durch Widerklage) geltend zu machen, als auch bei der Anwendung von § 242 BGB zu berücksichtigen ist, dass beide Parteien - ungeachtet der Frage der tatsächlichen Kaufmannseigenschaft der Klägerin (als ARGE) im Rechtssinne - jedenfalls im Rahmen eines großvolumigen Werkvertrages im Rahmen der Erweiterung eines Krankenhauses als Werkvertragsparteien am kaufmännischen Geschäftsverkehr teilgenommen haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.1988, 10 U 104/87, BauR 1989, 210; OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2002, 26 U 206/01 NJW-RR 2003, 81).
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